Meldezettel

Wer in einer Wiener Wohnung Unterkunft nimmt, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden (Meldepflicht). Jede Bürgerin beziehungsweise jeder Bürger ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitz-Änderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.

Meldezettel.pdf

Die Anmeldung eines Wiener Wohnsitzes ist bei jedem Wiener Meldeservice (magistratische Bezirksämter) – unabhängig vom Wohnbezirk – möglich.

Wohnungseigentümer können Ihren Meldezettel selbst als Unterkunft- Geber und gleichzeitig Unterkunft- Nehmer unterfertigen.

Für den Hauptmieter einer Wohnung wird der Meldezettel entweder vom Wohnungseigentümer bzw. von der Hausverwaltung als Unterkunftgeber unterzeichnet. Für weitere Personen, die in diese Wohnung einziehen, ist der Hauptmieter der Unterkunftgeber und daher unterzeichnungsberechigt.
Vorzulegen ist ein Lichtbildausweis, aus dem die Staatsbürgerschaft hervorgeht, am besten der Reisepass, der auch als Nachweis eines akademischen Grades gilt.
Wird ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet, kann der alte Hauptwohnsitz von der Meldebehörde gleich mit abgemeldet oder in einen weiteren Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) umgemeldet werden.

Da seit 2001 keine „Meldezettel“ in bisher üblicher Form ausgegeben werden, sondern lediglich ein Eintrag ins ZMR (zentrales Melderegister) erfolgt, kann über folgenden Link bei Bedarf eine Meldebestätigung angefordert werden.

http://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/meldebestaetigung.html

Einzugsermächtigung

Zur Vereinfachung des monatlichen Zahlungsverkehrs steht neben der Überweisung per Zahlschein oder Dauerauftrag die Möglichkeit des SEPA- Lastschriftverfahrens zur Verfügung.

Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, gelangen Sie nach dem Login im Kundenportal zu einem für Ihre Liegenschaft vorbereiteten Vordruck, den Sie uns ausgefüllt und unterfertigt per Email, Post oder Fax zukommen lassen können.

Wohnrecht

HIER FINDEN SIE ......

  • Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG2002)
  • Mietrechtsgesetz (MRG)
  • Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
  • Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG)
  • Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
  • Energieausweis- Vorlage- Gesetz (EAVG 2012),

    in geltender Fassung in Kraft seit 1.12.2012

  • Wiener Aufzugsgesetz (WAZG 2006)

BAURECHT & FÖRDERUNGEN

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